Anstellung von Personen mit Schutzstatus S
Der Bundesrat hat beschlossen, den Status für schutzsuchende Personen aus der Ukraine bis mindestens 4. März 2025 nicht aufzuheben. Zudem hat er erstmals ein Ziel für die Arbeitsmarktintegration definiert: Bis Ende 2024 sollen 40 Prozend der erwerbsfähigen Personen mit Status S einer Arbeit oder Ausbildung nachgehen. Der kurz- und mittelfristige Fokus liegt somit nicht mehr auf der Rückkehr der geflüchteten Personen, sondern auf deren wirtschaftlicher Integration.
Um dieses Ziel erreichen zu können, werden auch im Kanton Solothurn die Kräfte gebündelt und die Bemühungen zur Arbeitsmarktintegration intensiviert. So werden beispielsweise alle ausbildungs- und erwerbsfähigen Personen aus der Ukraine per sofort von ihrer Wohngemeinde eingeladen und mit Nachdruck zu einer (Berufs-)Ausbildung oder Erwerbstätigkeit motiviert. Auch die Wirtschaftsverbände beteiligen sich an den Bemühungen und haben sich verpflichtet, die Arbeitgeber/innen über die Möglichkeiten zur Einstellung von Geflüchteten aus der Ukraine zu informieren und zu sensibilisieren.
Ukrainerinnen und Ukrainer können direkt oder über die regionalen Arbeitsvermittlungsstellen angestellt werden. Arbeitgeber/innen haben die Möglichkeit, sich auch direkt bei einem der Gemeindewerke wie Regiomech, Oltech, Netzwerk Grenchen oder impiega zu melden, wenn offene Stellen zu besetzen sind.
Weitere Informationen gibt das gemeinsame Schreiben des KGV mit der SOHK sowie das ausgearbeitete Informationsblatt.