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Informationen

Neue BauAV 2022

Die allgemeinen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen sind für die Baubetriebe nicht nur zentral, sondern nebst den LMV-Bestimmungen wohl das wichtigste Gesetzeswerk überhaupt. Per 01.01.2022 sind infolge der Revision der BauAV neue Bestimmungen zu beachten.

Weitere Infos finden Sie unter https://baumeister.swiss/das-sicherheits-und-gesundheitsschutzkonzept-gemaess-art-4-bauav/

Kalkulationshilfen für Regiearbeiten

Gemeinsame Publikation IPB und SBV

Die Interessengemeinschaft privater professioneller Bauherren (IPB) und der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) erarbeiten gemeinsam unverbindliche "Kalkulationshilfen für Regiearbeiten" (KR), welche jährlich aktualisiert und durch einen unabhängigen Experten geprüft werden. Die KR basieren auf empirisch-statistischen Erhebungen.

Regiearbeiten sind Arbeiten, die nach Zeit- und Mengenaufwand abgerechnet werden. Sie gelangen namentlich zur Anwendung, wenn sich der Aufwand einer Arbeit bei Vertragsabschluss nicht abschätzen lässt. Für diese Fälle stellen die KR den Vertragsparteien (Bauherr, Planer und Unternehmer) eine praxistaugliche Hilfe dar.

Die KR gibt es in digitaler Form.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.ipb-online.ch/KR oder www.baumeister.ch/KR

Dokumente

Der neue Landesmantelvertrag (LMV) tritt per 01. Januar 2019 in Kraft. Die Allgemeinverbindlicherklärung für den LMV (Wiederinkraftsetzung und Löhne) erfolgt gemäss Bundesratsbeschluss auf den 01. März 2019.

Änderung am Arbeitszeitmodell des LMV - Was ist zu beachten?

Lokaler GAV

Löhne

Löhne 2023

Erhöhung der Effektivlöhne des LMV-Personals per 01.01.2023

Allen dem LMV unterstellten Arbeitnehmern wird per 01. Januar 2023 eine (generelle) Anpassung des Einzellohnes auf allenLohnklassen um jeweils CHF 150.00/Monat (CHF 0.85/Stunde bei vereinbartem Stundenlohn) gewährt.

Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer im Jahr 2022 mindestens 6 Monate in einem dem LMV unterstellten Betrieb gearbeitet hat und "voll leistungsfähig" ist.

Ab dem 01. Juli 2022 bereits vereinbarte generelle (beriebsweite) Teuerungsanpassungen und Lohnerhöhungen können an die vorstehende Erhöhung per 01. Januar 2023 angerechnet werden.

Erhöhung der Basislöhne per 01.01.2023

Die Basislöhne werden auf den 01.01.2023 um CHF 100.00 pro Monat bzw. analog die Stundenlöhne (mathematisch gerundet auf CHF 0.05) erhöht. Ab dem 01.01.2023 gelten die folgenden Monats- bzw. Stundenlöhne für die jeweiligen Lohnzohnen und Lohnklassen. Für die Sektion Solothurn massgebend ist grundsätzlich die Lohnzohne BLAU mit Ausnahme für Betriebe mit Sitz in den Solothurner Bezirken Dorneck/Thierstein. Hier gilt die Lohnzone ROT.

Löhne 2023

Lohnempfehlungen für Lehrlinge 2023

Für Jugendliche (Schüler und Studenten) gelten folgende Richtlinien