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Informationen

Neue BauAV 2022

Die allgemeinen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen sind für die Baubetriebe nicht nur zentral, sondern nebst den LMV-Bestimmungen wohl das wichtigste Gesetzeswerk überhaupt. Per 01.01.2022 sind infolge der Revision der BauAV neue Bestimmungen zu beachten.

Weitere Infos finden Sie unter https://baumeister.swiss/das-sicherheits-und-gesundheitsschutzkonzept-gemaess-art-4-bauav/

Kalkulationshilfen für Regiearbeiten

Gemeinsame Publikation IPB und SBV

Die Interessengemeinschaft privater professioneller Bauherren (IPB) und der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) erarbeiten gemeinsam unverbindliche "Kalkulationshilfen für Regiearbeiten" (KR), welche jährlich aktualisiert und durch einen unabhängigen Experten geprüft werden. Die KR basieren auf empirisch-statistischen Erhebungen.

Regiearbeiten sind Arbeiten, die nach Zeit- und Mengenaufwand abgerechnet werden. Sie gelangen namentlich zur Anwendung, wenn sich der Aufwand einer Arbeit bei Vertragsabschluss nicht abschätzen lässt. Für diese Fälle stellen die KR den Vertragsparteien (Bauherrschaft, Planer/innen und Unternehmer/innen) eine praxistaugliche Hilfe dar.

Die KR gibt es in digitaler Form.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.ipb-online.ch/KR oder www.baumeister.ch/KR

Dokumente

Der neue Landesmantelvertrag (LMV) tritt per 01. Januar 2019 in Kraft. Die Allgemeinverbindlicherklärung für den LMV (Wiederinkraftsetzung und Löhne) erfolgt gemäss Bundesratsbeschluss auf den 01. März 2019.

Änderung am Arbeitszeitmodell des LMV - Was ist zu beachten?

Lokaler GAV

Löhne

Löhne 2024

Die Lohnverhandlungen mit den Gewerkschafaten sind Ende Oktober nach drei Runden abgeschlossen worden. Für 2024 gibt es keine branchenweite generelle Anpassung der Effektiv- und  Mindestlöhne. Nach 4 Prozent mehr Lohn in den letzten beiden Jahren empfiehlt der SBV den Unternehmen die Löhne im nächsten Jahr individuell nochmals anzuheben.

Lohnempfehlungen für Lehrlinge 2024

Für Jugendliche (Schüler/innen und Studentinnen/Studenten) gelten folgende Richtlinien