Löhne 2022
Keine Lohn- und Mindeslohnanpassungen. Jeder Betrieb ist frei ob, und wenn ja, in welchem Umfang er Lohnanpassungen vornehmen will. Als Mindestlöhne gelten nach wie vor die Basislöhne per 01.01.2020.
Keine Lohn- und Mindeslohnanpassungen. Jeder Betrieb ist frei ob, und wenn ja, in welchem Umfang er Lohnanpassungen vornehmen will. Als Mindestlöhne gelten nach wie vor die Basislöhne per 01.01.2020.
Am 30. November durfte Verbandspräsident Bruno Fuchs nebst Prominenz aus der kantonalen Politik und Wirtschaft auch zahlreiche Vertreter/-innen aus dem Mitgliederkreis zur Herbstversammlung 2021 begrüssen. Da die Herbstversammlung ausnahmsweise mit Gästen aus Politik und Wirtschaft durchgeführt wurde, fand diese im Stadttheater in Olten statt.
Der Bundesrat hat beschlossen, die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz bei Bauarbeiten zu aktualisieren und die Totalrevision der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) verabschiedet. Diese revidierte Verordnung ist seit 01.01.2022 in Kraft.
Das Video zur Generalversammlung kann ab Donnerstag, 20. Mai 2021, 13 Uhr unter folgendem Link angeschaut werden
https://upstream-live.ch/live/anl-it/
Username: anl-stream
Passwort: Stream2021!
Keine Lohn- und Mindeslohnanpassungen. Jeder Betrieb ist frei ob, und wenn ja, in welchem Umfang er Lohnanpassungen vornehmen will. Als Mindestlöhne gelten nach wie vor die Basislöhne per 01.01.2020.
Es ist angesichts der stetig steigenden Covid19-Fallzahlen absehbar, dass die Betriebe vermehrt mit Quarantäne-Fällen konfrontiert werden. Die Geschäftsstelle hat sich dem Thema "Quarantäne und ihre Folgen" gewidmet und dazu ein Informationsblatt erarbeitet.
Tel: 032 622 64 11
Fax: 032 623 45 35
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